1. Der Arbeitsplatz der Lösungsmittelrückgewinnungsmaschine muss gut belüftet sein;
2. Alle Feuerwerkskörper sind am Arbeitsplatz der Lösungsmittelrückgewinnungsmaschine verboten;
3. Die Temperatur des Arbeitsplatzes der Lösungsmittelrückgewinnungsmaschine muss 0-36℃ betragen;
4. In der Nähe des Arbeitsplatzes der Lösungsmittelrückgewinnungsmaschine sollten keine starken Vibrationen auftreten;







